Aktuelle Informationen
Hinweise zur Insolvenzsoftware InsoDaten
InsoOnline/InsoInternet
Der Datentransfer für Sachstandsanfragen und das Layout der Webseiten wurde überarbeitet.
Anpassung Tabellenblatt 08.7
Die Prüfspalte wurde bzgl. Ort und Datum überarbeitet.
Sachstand / Gläubiger-Informations-System
Die Verwaltung von Beschlüssen und Verwalterberichten für Sachstandsanfragen im Internet wurde erweitert. Bei der Auswahl der hochzuladenden pdf-Dateien kann nun zusätzlich direkt auf die Verfahrensablage von InsoDaten zugegriffen werden.
InsoBrief – Serienbriefe
Serienbriefe werden in der InsoDaten-Verfahrensablage im Verzeichnis ‚SB‘ in einem Arbeitsschritt als Word- und pdf-Dateien erstellt. Alle Briefe/Dokumente eines Serienbriefs werden in einem separaten Verzeichnis gespeichert und können anschließend ggf. bearbeitet oder kopiert werden.
Verfahrensbeteiligte
Beim Aufruf der Verfahrensbeteiligten werden automatisch die Tabellenforderungen angezeigt.
Wildcard
Die Einstellung bzgl. Suchen mit Wildcard wird gespeichert. Somit kann individuell die Wildcard-Suche ein-/ausgeschaltet werden. InsoDaten speichert die Einstellung Wildcard für jeden Anwender und jedes Formular einzeln.
Sachstand / Gläubiger-Informations-System
Überarbeitung der Verwaltung von Beschlüssen und Verwalterberichten für Sachstandsanfragen im Internet.
eTab Inso
Das Modul wurde auf die XJustiz-Version 3.4.1 angepasst.
Tabellenblatt
Die Tabellenblätter IS08.10 und IS08.10B zeigen das Geburtsdatum des Schuldners im Tabellenblattkopf an.
Statistikmeldungen
Nachdem Microsoft den Internet Explorer Mitte Oktober 2023 eingestellt hat, ist ein neues Modul zur Anzeige der Ergebnisse der Übertragung zum Statistischen Bundesamt erforderlich. Die Anzeige der Übertragungsergebnisse ist mit Chrome und anderen Browsern möglich.
SEPA
Die BIC- und IBAN-Kennungen wurden aktualisiert.
Kontoverbindungen
Lediglich die IBAN-Kennung muss erfasst werden. Die BIC und der Bankname werden nun bei deutschen Bankverbindungen automatisch ermittelt.
ITR – Datenübergabe
Die aktuelle ITR-Version 1c vom 4.4.2019 kann nicht von allen Amtsgerichten eingelesen werden. Aus diesem Grund wurde die Version 1b wieder als Standard-Einstellung hinterlegt. In den Verfahrensdaten kann individuell für jedes Verfahren die Versionskennung (1b oder 1c) eingestellt werden.
Pfändungstabelle ab 1. Juli 2023
Die neue Tabelle tritt ab Juli 2023 in Kraft und ist bis 30.6.2024 gültig.
Neues Design 2023
Das Layout von InsoDaten wurde auf Full HD (FHD: 1920×1080) umgestellt und in allen relevanten InsoDaten-Modulen nachgehalten Die Programmführung wurde überarbeitet, mit eTab-InsO ein neues Modul hinzugefügt, die ITR-Datenübergabe an Amtsgerichte aktualisiert sowie die Erstellung und Verwaltung der Tabellenblätter in ein eigenständiges Modul ausgelagert
Insolvenzstatistik 2022
Die Übermittlungen der VB-, RB- und X-Meldungen werden zum 1.1.2022 geändert. Detaillierte Informationen werden in der Liefervereinbarung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit der Erhebungs-ID 1037622000099 – Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung – als pdf-Datei bereitgestellt.
Basiszins
Der Basiszinssatz für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2022 bleibt unverändert bei -0.88 Prozentpunkten.
SEPA
Aktualisierte BIC- und IBAN-Kennungen
Basiszins
Der Basiszinssatz bleibt für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021 unverändert bei -0.88 Prozentpunkten.
Tabellenblatt IS08.10B
Der Textblock Berichtigungen kann gesplittet werden. Damit erfolgt ggf. ein Seitenumbruch innerhalb der Berichtigungen, die bislang als zusammenhängender Textblock u.U. auf der 2. Seite begonnen haben. Die Splittung des Textblocks kann bei den InsoDaten-Option unter dem Tab „Weitere Einstellungen“ mit der Option IS08.10B ein/- ausgeschaltet werden. Der Standardwert ist ausgeschaltet.
Pfändungstabelle
Die neue Pfändungstabelle mit Gültigkeit ab dem 1. Juli 2021 ist integriert.
Kassenbuch
Journale können ohne Buchungen (leer) erstellt/gedruckt werden.
Verwaltervergütung
Die ab 1.1.2021 gültige Berechnungsgrundlage wurde angepasst.
Auswertungen
Im Fenster Buchen wurde der Menüauswahl Auswertungen der Punkt „Alle Geldkonten – Konten gesamt II“ hinzugefügt. Die Auswertung erweitert die bereits vorhandene Liste „Konten gesamt II“ für ein Geldkonto auf mehrere Geldkonten. Die Zuweisung in die Geldkontengruppe erfolgt in den Grunddaten des einzelnen Geldkontos mittels der Kennzeichnung „Journal Geldkonten“.
Datenlieferung zur Statistik (InsStatG)
Zum 1. Januar 2021 treten Änderungen bei der Meldung zur Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung in Kraft. Hintergrund dieser Anpassungen ist eine Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes (InsStatG) im Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz), das am 22. November 2019 verabschiedet wurde.
Für die Datenlieferung zur Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung von den Insolvenzverwaltern, Sachwaltern und Treuhändern folgen aus dem geänderten InsStatG folgende Anpassungen:
Die Lieferung zur Vollzähligkeitsprüfung an die Amtsgerichte entfällt. Die Daten zur Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung werden nun direkt an die Statistischen Ämter der Länder übermittelt. Stattdessen werden die Amtsgerichte eine Liste aller relevanter Verfahren an die Statistischen Ämter der Länder übermitteln. Die Prüfung auf Vollzähligkeit findet im Anschluss in den Statistischen Ämtern der Länder statt.
Die Fristen zur Übermittlung der Angaben an die Statistischen Ämter der Länder haben sich geändert, und sind nun für alle Meldungen einheitlich nach 6 Wochen laufend zu liefern.
a)
Die Angaben nach § 2 Nummer 3 und Nummer 4 Buchstabe a sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und 7 innerhalb von sechs Wochen nachdem das Insolvenzverfahren eingestellt oder aufgehoben wurde (Einstellung oder Aufhebung des Verfahrens).
b)
Die Angaben nach § 2 Nummer 4 Buchstabe b bis e (InsStatG) innerhalb von sechs Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung (Restschuldbefreiung).
Ausschüttungen – SEPA-Datei
Die Erstellung der SEPA-Datei wurde überarbeitet. Der Verwendungszweck wurde auf 140 Zeichen, die Zeichenlänge für Absender und Empfänger wurde auf 70 Zeichen erweitert. Neben dem bisher vorhandenen Makro <IhrZeichen> stehen für das Online-Banking weitere Makros zur Verfügung.
Adressen-Suchbegriff des Gläubigers <GL>
Bezeichnung des Verfahrens <InsoBez>
Gerichtliches Aktenzeichen <Az>
Rangbezeichnung der Forderung <Rang>
Laufende Nummer der Forderung <Nr>
Bezeichnung der Verteilung <VTB>
Datum der Verteilung <VTD>
Die Neuerungen sind nur für die Datenübernahme in ein Online-Banking relevant, beim Druck der Überweisungsträger wurde nichts verändert. Weiterhin stehen 3 neue Buttons bei der Eingabe/Bearbeitung des Verwendungszwecks zur Verfügung. Der Button „M“ fügt den Standard für den Verwendungszweck ein, der Button „O“ schaltet auf den Verwendungszweck für das Online-Banking und der Button „D“ auf den zweizeiligen Verwendungszweck für den Druck, um.
Ausschüttungen – Liste der Verteilungsberechnung
Die Liste wurde um die Spalte ‚Zahlungsempfänger‘ erweitert. Falls nicht direkt an den Anmeldegläubiger ausgeschüttet wird, erfolgt die Nennung des Vertreters.
ITR- und TAB-Dateien
Bei der Erstellung der Dateien kann gewählt werden, ob die Bemerkungen zur Forderungsprüfung übermittelt werden sollen.
Outlook-Schnittstelle
Für den eMail-Versand kann der Absender aus einem in Outlook angelegten Konto ausgewählt werden.
Forderungsprüfung
Die Erweiterungen bei den Verwaltererklärungen bzgl. XJustiz:
– festgestellt für den Ausfall als aufschiebend bedingt
– festgestellt für den Ausfall als auflösend bedingt
– vorläufig bestritten
können nur genutzt werden, sofern bei den Verfahrensdaten die XJustiz-Übermittlung aktiviert wurde. Verwalter, die ITR- oder TAB-Dateien bei der Tabellenübergabe verwenden, können die neuen Verwaltererklärungen NICHT verwenden. Die neuen Erklärungen sind nicht Bestandteil der ITR- und TAB-Vorgaben zur Datenübermittlung im csv-Format. Sofern die Tabellenübergabe mit XJustiz im XML-Format gefordert wird, können alle Verwaltererklärungen verwendet werden.