Übergabe der Tabelle
Datentransfer an das Amtsgericht in den Formaten ITR und TAB

Schnittstellen

Mit dem Programm InsoTabelle werden Verfahrensdaten aus dem Programm InsoDaten zur Übergabe an das Amtsgericht erstellt. Die Übergabe der Daten kann mit beA, Datenträgern, per eMail oder EGVP erfolgen. InsoTabelle unterstützt die IT-InsO-Schnittstelle in der Version 1.000b sowie die aktuelle Version der NRW-InsO-Schnittstelle.

Die Datenübergabe ist in der Schnittstellenbeschreibung (*1) für die Datenübernahme von Insolvenzverwaltern in gerichtliche Systeme festgelegt. bzw. in der Beschreibung für die Datenübernahme von Insolvenzverwaltern in Nordrhein-Westfalen (*2).

Die Beschreibung spezifiziert den Aufbau der ländereinheitlichen Schnittstellendatei der vom Insolvenzverwalter in Gerichtssysteme zu übertragenden Daten.

Zur Zeit ist lediglich eine unidirektionale Schnittstelle (Verwalter bzw. Treuhänder zum Gericht) definiert. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Definition in Zukunft, nach entsprechenden Erweiterungen, auch für eine Datenübergabe vom Gericht zum Verwalter zugrunde gelegt werden wird (XJustiz).

Verfahrensdaten

Es werden personenbezogene Daten aller Gläubiger, Gläubigermehrheiten, Debitoren und Vertreter erfasst. Die Schnittstellenbeschreibungen umfassen die Definitionen für folgende Informationen:

 

  • Forderungsanmeldungen
  • Gläubiger
  • Vertreter des Gläubigers
  • Mitglieder einer Gläubigermehrheit
  • Vertreter eines Mitgliedes (einer Gläubigermehrheit)
  • Erklärung des Verwalters zur Forderungsanmeldung
  • Debitor
  • Vertreter des Debitors
  • Abstimmungsgruppen

(*1) ITR
Schnittstellenbeschreibung für die Datenübernahme von Insolvenzverwaltern in gerichtliche Systeme
Version 01.000a vom 28.09.98, Version 01.000b vom 12.11.2001 und Version 01.000c vom 4.4.2019.

(*2) TAB
Schnittstellenbeschreibung für die Datenübernahme von Insolvenzverwaltern in Nordrhein-Westfalen
Stand 31.12.1997 und Stand: 9.11.2001