Ab 2019 werden die geänderten Fragebögen für die Statistik über beantragte Insolvenzverfahren (VB und RB) und beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung (X) eingesetzt. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die Erläuterungen und Hinweise auf den Fragebögen. Die Inhalte der Merkmale bleiben unverändert, so dass sich keine Änderungen der Liefervereinbarungen mit InsoStatistik ergeben. .