Die Erweiterungen bei den Verwaltererklärungen bzgl. XJustiz:
– festgestellt für den Ausfall als aufschiebend bedingt
– festgestellt für den Ausfall als auflösend bedingt
– vorläufig bestritten
können nur genutzt werden, sofern bei den Verfahrensdaten die XJustiz-Übermittlung aktiviert wurde. Verwalter, die ITR- oder TAB-Dateien bei der Tabellenübergabe verwenden, können die neuen Verwaltererklärungen NICHT verwenden. Die neuen Erklärungen sind nicht Bestandteil der ITR- und TAB-Vorgaben zur Datenübermittlung im csv-Format. Sofern die Tabellenübergabe mit XJustiz im XML-Format gefordert wird, können alle Verwaltererklärungen verwendet werden.